Die Vollzugshinweise sollten beachtet werden, wenn eine Feuerwehr die Ausbildung
für den Feuerwehrführerschein durchführen möchte

Die FBerV muss beachtet werden, wenn eine Feuerwehr die Ausbildung für den Feuerwehrführerschein anstrebt:

FBerV: Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren,
der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten
des Katastrophenschutzes (Bayerische Fahrberechtigungsverordnung – FBerV)