• Facebook
  • Instagram
  • Mail
  • Kontakt
  • Downloads
Internetseite vom Kreisfeuerwehrverband Altötting
  • Homepage
  • News
  • Verband
    • Vorstandschaft
    • Freiwillige Feuerwehren
    • Werkfeuerwehren
    • Betriebsfeuerwehren
    • Fachbereiche
    • Satzung
    • Ehrenzeichen
  • Inspektion
    • Landkarte
    • Organigramm
    • Personen
  • Ausbildung/Service
    • Lehrgangsverwaltung
    • Lehrgänge Kreisebene
    • Brandsimulationsanlage
    • Leistungsprüfungen
  • Jugendarbeit
    • Vorstand JFW
  • Termine
  • Menü Menü

Leistungsprüfungen Wasser-, THL-, und Jugend

Die Abnahmen der Leistungsprüfungen Wasser-, THL-, und Jugend, werden im Landkreis Altötting von insgesamt 13 Schiedsrichtern, die von den Feuerwehren Burghausen, Altötting und Mehring unter der Leitung von Kreisbrandmeister Andreas Spindler, gestellt.

Als Voraussetzung verfügen alle Schiedsrichter über einen Gruppenführer- und einen abgeschlossenen Schiedsrichterlehrgang an einer der drei staatlichen Feuerwehrschulen Bayerns, sowie über umfangreiche Kenntnisse der Feuerwehrdienstvorschrift 3 „Die Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“.

Allgemein

Die Leistungsprüfung dient der Vertiefung und dem Erhalt der Kenntnisse der FwDV 3 „Einheiten im Lösch-
und Hilfeleistungseinsatz“. Sie wird im Rahmen der Gruppe (1/8) abgelegt.
Die gründliche Ausbildung jedes einzelnen Teilnehmers ist deshalb wichtigste Voraussetzung für die Teilnahme an der Leistungsprüfung.

In der vorbereitenden Ausbildung liegt der Hauptwert der Leistungsprüfung. Ihr Ziel ist nicht die „Rekordzeit“, sondern die Leistung der Gruppe, die sich aus Arbeit und Zeit zusammensetzt. Die Arbeit der Feuerwehr muss zwar schnell, aber auch geordnet und fehlerfrei ablaufen.

Die Leistungsprüfung „Die Gruppe im Lösch- bzw. Hilfeleistungseinsatz “ für die Feuerwehren Bayerns kann nacheinander in den Stufen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 abgelegt werden. Die Varianten können hierbei gewechselt werden.

Mängel bei Befehlsgebung, Kommandos, Ausführung und Ausrüstung werden
mit Fehlerpunkten belegt. Die Fehler werden umso höher bewertet, je mehr sie Mannschaft, betroffene Personen oder den Einsatzerfolg gefährden würden. Auch die UVV Feuerwehr spielt eine große Rolle bei der Abnahme der Leistungsprüfung.

Die Wartezeit zwischen den einzelnen Stufen beträgt 2 Jahre.

LP Wasser:

Bei der Leistungsprüfung wurden die taktischen Grundsätze der FwDV 3 berücksichtigt. Die Leistungsprüfung legt die Gruppe als Taktische Grundeinheit und den Einsatz mit Bereitstellung zu Grunde.
Um eine praxisgerechte Ausbildung zu garantieren, soll sich die Leistungsprüfung am Einsatzwert der am Standort vorhanden Löschfahrzeuge und den Örtlichkeiten orientieren.
Daraus ergeben sich drei Varianten

  • – Variante I: Außenangriff – Wasserentnahme aus Hydranten
  • – Variante II: Außenangriff – Wasserentnahme mit Saugleitung
  • – Variante III: Innenangriff – Wasserentnahme aus Hydranten

Die Leistungsprüfung „Die Gruppe im Löscheinsatz“ wird als „nasse“ Übung und „Einsatz mit Bereitstellung“
durchgeführt. Je nach Variante werden zwei bzw. drei Strahlrohre eingesetzt. Hierbei können sowohl CM-Strahlrohre mit Mundstück als auch vergleichbare Hohlstrahlrohre (eingestellt auf ca. max. 100 Liter/Minute Durchflussmenge) verwendet werden.

LP THL:

Die Leistungsprüfung „Die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz“ für die Feuerwehren Bayerns kann nacheinander in den Stufen HL 1, HL 2, HL 3, HL 4, HL 5 und HL 6 abgelegt werden. Der Aufbau A und der Aufbau B gelten als gleichwertig.

Aufbau A:
Hier werden in der Regel Stromerzeuger, Hydraulikpumpe, Stativ mit Flutlichtstrahler, Leitungstrommeln usw. außerhalb des Fahrzeugs betrieben. Ist das Fahrzeug technisch vorbereitet, können auch einzelne der vorher genannten Geräte im Fahrzeug betrieben werden, z. B. Stromerzeuger.

Aufbau B:
Hier werden Stromerzeuger, Hydraulikpumpe und Lichtmast im/am Fahrzeug betrieben.

Übungsannahme/Darstellung

Verkehrsunfall: Fahrer im Fußbereich eingeklemmt, Fahrer-/Beifahrertür lässt sich öffnen, kein Austritt von Betriebsstoffen

Jugendleistungsprüfung:

Die Leistungsprüfung dient zum Nachweis der Grundkenntnisse der Feuerwehr-Dienstvorschrift3 (FwDV 3) „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz”, der Gerätekunde und der Unfallverhütungsvorschriften.

Um die Abnahme der Leistungsprüfung können sich alle Feuerwehranwärter (vom vollendeten 14. bis 18. Lebensjahr) bewerben.
Die Jugendleistungsprüfung wird in einer Stufe abgelegt. Sie besteht aus 5 Einzel- und 5 Trupp Übungen und der Beantwortung von Testfragen

Icon

Geschichte Abzeichen

1 Datei(en) 1.84 MB
Download

Ausbildung & Service

  • Lehrgangsverwaltung
  • Lehrgänge Kreisebene
  • Brandsimulationsanlage
  • Leistungsprüfungen

Sponsor

© Kreisfeuerwehrverband Altötting
  • Facebook
  • Instagram
  • Mail
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Nach oben scrollen
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}